Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
5. Wirtschaft
93.079 |
Arbeitslosenversicherung.
Zusatzabkommen mit der BRD |
|
Assurance-chômage. Protocole
additionnel avec la RFA |
Botschaft: 04.10.1993 (BBl IV, 203 / FF IV, 226)
Ausgangslage
Das Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über
Arbeitslosenversicherung gilt nur für die Staatsangehörigen der beiden Vertragsstaaten
und für Flüchtlinge sowie Staatenlose, die im Gebiet eines der beiden Vertragsstaaten
wohnen. Die Schaffung des europäischen Marktes auf den 1. Januar 1993, der von einem
freien Personenverkehr ausgeht, hat die Interessenlage der Bundesrepublik verändert,
welche die Schweiz ersuchte, die Anwendung des Abkommens auf alle Grenzgänger in beiden
Vertragsstaaten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit zuzulassen.
Mit dem Zusatzabkommen wird diesem Wunsch entsprochen.
Damit wird für die Grenzgänger an der schweizerisch-deutschen Grenze die gleiche
Regelung anwendbar, die im Verhältnis zu Frankreich, Liechtenstein und Österreich schon
seit 1980 gilt.
Verhandlungen
NR |
16.03.1994 |
AB 1994, 415 |
SR |
17.03.1994 |
AB 1994, 323 |
In der Frühjahrssession 1994 stimmte der Nationalrat
der Vorlage des Bundesrates mit 119 gegen 3 Stimmen und 1 Enthaltung zu, ebenso der Ständerat
mit 31 Stimmen ohne Gegenstimme.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|