Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

93.079 Arbeitslosenversicherung. Zusatzabkommen mit der BRD
Assurance-chômage. Protocole additionnel avec la RFA

Botschaft: 04.10.1993 (BBl IV, 203 / FF IV, 226)

Ausgangslage

Das Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung gilt nur für die Staatsangehörigen der beiden Vertragsstaaten und für Flüchtlinge sowie Staatenlose, die im Gebiet eines der beiden Vertragsstaaten wohnen. Die Schaffung des europäischen Marktes auf den 1. Januar 1993, der von einem freien Personenverkehr ausgeht, hat die Interessenlage der Bundesrepublik verändert, welche die Schweiz ersuchte, die Anwendung des Abkommens auf alle Grenzgänger in beiden Vertragsstaaten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit zuzulassen.

Mit dem Zusatzabkommen wird diesem Wunsch entsprochen. Damit wird für die Grenzgänger an der schweizerisch-deutschen Grenze die gleiche Regelung anwendbar, die im Verhältnis zu Frankreich, Liechtenstein und Österreich schon seit 1980 gilt.

Verhandlungen

NR 16.03.1994 AB 1994, 415
SR 17.03.1994 AB 1994, 323

In der Frühjahrssession 1994 stimmte der Nationalrat der Vorlage des Bundesrates mit 119 gegen 3 Stimmen und 1 Enthaltung zu, ebenso der Ständerat mit 31 Stimmen ohne Gegenstimme.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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